Wer schreibt den Bericht?
Du. Die Beratungsinhalte kommen von dir — was du gemacht, was du empfohlen, was du dem Unternehmen mitgegeben hast. Daraus entsteht der Bericht in der Struktur, die die BAFA erwartet, auf deinem Briefpapier und in deinem Schreibstil. Du liest ihn, änderst was du ändern willst, und gibst frei. Ohne deine Freigabe geht nichts raus, denn verantwortlich bist du.
Warum ihr? Ich kann meine Berichte doch längst von einer KI schreiben lassen.
Kannst du. Die Frage ist nur, ob die BAFA ihn annimmt. Wir haben über 500 Vorgänge begleitet und dabei gesehen, woran es scheitert — und es scheitert fast nie an der Sprache. Es scheitert an Formalien: an einem Kapitel, das fehlt, an einer Formulierung, die nach Umsetzung statt nach Beratung klingt, an einem Bericht, der nicht zu dem passt, was im Antrag steht. Ein allgemeines Sprachmodell schreibt einen Text, der gut klingt. Es weiß nicht, was in einem Bericht nicht stehen darf. Es kennt deinen Antrag nicht — nicht dein Beratungsziel, nicht deine Beratungstage, nicht deine Rechnung. Und es merkt nicht, wenn dein dritter Bericht in diesem Jahr dem ersten zu ähnlich sieht. Die BAFA sieht das, sie hat deine anderen auch. Dazu kommt: Was du in ein allgemeines KI-Werkzeug eintippst, sind die Geschäftszahlen deines Klienten — dafür bist du verantwortlich. Und der Bericht ist ohnehin nur ein Teil der Arbeit. Er stellt keinen Antrag, holt keine Unterschrift ein, reicht keinen Verwendungsnachweis ein und merkt sich keine Frist.
Ich habe Vorlagen und einen Musterbericht. Reicht das nicht?
Für den ersten Bericht meistens schon. Eine Vorlage zeigt dir, welche Kapitel die BAFA sehen will, und das ist viel wert. Beim fünften wird es dünner. Eine Vorlage kennt deinen Antrag nicht — nicht dein Beratungsziel, nicht deine Beratungstage, nicht die Zahlen aus deiner Rechnung. Sie merkt auch nicht, wenn dein dritter Bericht in diesem Jahr dem ersten zu ähnlich sieht; die BAFA merkt es, sie hat deine anderen auch. Und sie endet genau dort, wo der längere Teil der Arbeit anfängt: Unterschriften, Fristen, Verwendungsnachweis, Rückfragen der Leitstelle. Der Unterschied ist nicht die Vorlage. Der Unterschied ist, dass es beim dreißigsten Vorgang noch genauso läuft wie beim ersten.
Was heißt „24 Stunden" genau?
Jeder Schritt, der bei uns liegt, ist innerhalb eines Werktags erledigt. Antrag, Bericht, Verwendungsnachweis, Rückfragen. Du wartest nicht auf uns — im Zweifel warten wir auf dich. Was die BAFA danach braucht, ist Behördenzeit: die Freischaltung als Berater dauert zwei bis drei Werktage, Prüfung und Bescheid länger. Darauf haben wir keinen Einfluss und versprechen deshalb nichts.
Was kostet das?
Pro Antrag, nicht pro Monat. Für die Nutzung des Portals und für jede Antragsbearbeitung gibt es feste Preise — du weißt vorher, was ein Vorgang kostet. Monatliche Grundgebühren gibt es nicht: Wir verdienen erst, wenn du den Auftrag in der Tasche hast und feststeht, dass dein Kunde deine Rechnung begleicht. Liegt bei dir nichts an, kostet dich auch nichts. Wer viele Anträge im Jahr abwickelt, bekommt eine eigene Vereinbarung — was dabei für dich herauskommt, rechnen wir im Erstgespräch an deinen Zahlen durch.
Ich bin noch nicht bei der BAFA gelistet. Geht das trotzdem?
Ja, und sie kostet dich nichts. Registrierung, Beratererklärung, Gewerbenachweis und QM-Handbuch übernehmen wir vollständig — ohne Rechnung, ohne Vertrag und ohne Verpflichtung, deine Vorgänge danach über uns abzuwickeln. Wir gehen bewusst in Vorleistung. Was wir über dieses Verfahren wissen, steht in keinem Merkblatt, und genau das bekommst du, bevor du irgendetwas zugesagt hast. Ob du danach mit uns arbeitest, entscheidest du, wenn du gesehen hast, wie wir arbeiten — nicht vorher. Wir arbeiten auf Vertrauensbasis, und das hat bisher besser getragen als jede Bindungsklausel.
Ich bin schon gelistet und arbeite seit Jahren. Bringt mir das etwas?
Dann fällt die Zulassung weg und du steigst bei der ersten Anfrage ein. Laufende Vorgänge übernehmen wir nicht: Was bei der BAFA schon im Verfahren ist, führst du zu Ende wie bisher. Alles, was danach neu hereinkommt, läuft über das Portal.
Geht das auch mit Kunden, die ich schon lange berate?
Ja. Es zählt das Unternehmen, nicht wie lange ihr euch kennt. Je Unternehmen sind zwei geförderte Beratungen im Jahr möglich, je nach Standort bis zu 5.600 Euro Zuschuss. Zwei Dinge musst du beachten. Gefördert wird nur, was nach der Förderzusage beginnt; eine Beratung, die schon läuft, lässt sich nicht nachträglich fördern. Und ein verbindlicher Beratungsvertrag darf erst nach der Zusage geschlossen werden. Davor geht eine unverbindliche Absichtserklärung. Wie die aussieht, steht im Hilfe-Center des Portals.
Wie reagieren Klienten, wenn ich die Förderung anspreche?
Meist mit einer Gegenfrage: Was muss ich dafür tun? Die ehrliche Antwort ist kurz. Ein paar Angaben zum Unternehmen, eine Erklärung, dass es weniger als 250 Mitarbeitende hat, ein paar Unterschriften und am Ende der Kontoauszug als Zahlungsnachweis. Alles über einen Link, ohne Konto und ohne Passwort. Wichtig ist, wie du sie ansprichst. Verkauf deine Beratung, nicht den Zuschuss. Die Förderung macht die Entscheidung leichter, sie ersetzt sie nicht, und garantiert ist sie nie. Über die Bewilligung entscheidet die BAFA.
Ich bin Coach, Trainerin oder Agentur. Passt das zu mir?
Wenn du Unternehmen berätst, wahrscheinlich ja. Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern zwei Dinge. Erstens muss der überwiegende Teil deines Umsatzes aus Beratung oder Coaching für Unternehmen kommen. Zweitens muss die einzelne Beratung eine Beratung sein: Analyse, Schwachstellen, Handlungsempfehlungen. Das Umsetzen, Erstellen oder Einrichten danach ist nicht förderfähig. Welche Themen das bei Coaches, Marketing, Vertrieb und Digitalisierung sein können, steht weiter oben unter „Was gefördert werden kann“. Ob es bei dir passt, sagen wir dir im Erstgespräch, auch wenn die Antwort nein ist.
Bleiben meine Klienten meine Klienten?
Ja. Dein Logo, dein Briefpapier, deine Rechnung, dein Name auf jedem Dokument — die Beratung ist und bleibt deine Leistung, und die Vertragsbeziehung besteht zwischen dir und deinem Klienten. Dass wir als Dienstleister im Hintergrund das Portal stellen, sieht dein Klient allerdings: Dort lädt er seine Unterlagen hoch. Wir verschweigen es ihm nicht und dürften es auch nicht — für die Verarbeitung seiner Daten gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen dir und uns.
Wo liegen die Daten?
Datenbank, Dokumente, die Berichtsassistenz und der Mailversand liegen in Frankfurt am Main, innerhalb der EU. Seit dem 7. September 2026 läuft beides dort — die Beratungsinhalte, mit denen du arbeitest, und die Benachrichtigungen an deine Klienten samt ihren Empfängeradressen und Betreffzeilen. Belegen können wir das je Vorgang: Zu jedem steht im Prüfprotokoll, wo die Assistenz gelaufen ist. Zugangsdaten zur BAFA sind verschlüsselt, jeder Zugriff auf einen Vorgang wird protokolliert. Wer genau was verarbeitet, steht jederzeit aktuell im Auftragsverarbeitungsvertrag. Verantwortlich für die Daten deiner Klienten bleibst du; wir verarbeiten sie in deinem Auftrag, geregelt in einem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO.