BAFA-Zulassung
Gelistet werden.
Ohne Rechnung.
Wer im BAFA-Programm für KMU abrechnen will, muss als Beratungsunternehmen gelistet sein. Das ist kein Formular, das ist ein Verfahren mit Nachweisen und Fristen. Wir führen dich hindurch — vollständig, ohne Rechnung und ohne dir vorher etwas abzuverlangen.
In sechs Schritten
So läuft die Zulassung.
- 01
Anmelden
Du legst dein Konto im Portal an.
- 02
Fragebogen
Du trägst deine Daten einmal ein. Etwa eine halbe Stunde.
- 03
Anmeldung bei der BAFA
Unser System registriert dich vollautomatisch im BAFA-Portal. Du musst dort nichts anklicken.
- 04
Beratererklärung
Das Portal erstellt sie fertig. Du druckst sie aus und unterschreibst.
- 05
Unterlagen hochladen
Unterschriebene Beratererklärung, gewerblicher Nachweis (nicht älter als vier Wochen), Lebenslauf und QM-Handbuch — alles zurück ins Portal.
- 06
Freischaltung
Ist alles vollständig, reichen wir bei der BAFA ein. Zwei bis drei Werktage später bist du gelistet.
Kein Problem — gib es bei der Anmeldung an. Dann führen wir dich durch unseren QM-Fragebogen und erstellen daraus dein individuelles Handbuch, auf deinem Briefpapier. Ein Qualitätssicherungssystem ist Pflicht, und für die meisten ist es die Hürde, an der es hängen bleibt.
Voraussetzungen
Wer gelistet werden kann.
Die BAFA prüft zwei Dinge getrennt: das Unternehmen und die Personen, die beraten.
Das Beratungsunternehmen
- Selbstständig sein.
- Den überwiegenden Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung richten — mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes.
- Ein Qualitätssicherungsinstrument eingeführt haben und auch anwenden.
- Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.
Die Beraterinnen und Berater
- Alle Inhaber, Geschäftsführer und angestellten Berater brauchen die erforderliche Befähigung und Zuverlässigkeit.
- Freie Mitarbeit gibt es in diesem Programm nicht: Wer berät, muss selbst als Beratungsunternehmen gelistet sein und auf eigene Rechnung arbeiten.
Ausgeschlossen sind
- Wer selbst einen Zuschuss aus dem Programm beantragt hat
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften
- Gemeinnützige Unternehmen, Vereine, Stiftungen und studentische Beratungen
- Inhaber, Gesellschafter und Mitarbeiter des beratenen Unternehmens
- Angehörige im Sinne von § 11 StGB
- Personen in der Insolvenz
Mehr als die Hälfte deines Gesamtumsatzes muss auf entgeltliche Unternehmensberatung entfallen. Wer überwiegend etwas anderes macht und nebenbei berät, braucht dafür ein eigenes Beratungsgewerbe. Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern — und der einzige, den wir dir nicht abnehmen können.
Was eingereicht wird
Vier Nachweise, alle zwei Jahre neu.
Die Zulassung ist kein einmaliger Akt. Läuft ein Nachweis ab oder stellst du ein Jahr lang keinen Antrag, hebt die BAFA die Freischaltung auf. Das Portal behält die Fristen im Blick.
Beratererklärung
Von allen Inhabern und Geschäftsführern unterschrieben, mit aufgeschlüsselter Umsatzverteilung. Alle zwei Jahre zu erneuern.
Lebenslauf
Aktuell und unterschrieben, von allen Inhabern, Geschäftsführern und angestellten Beratern.
Nachweis der selbstständigen Tätigkeit
Gewerbe- oder Handelsregisterauszug, ersatzweise eine Bestätigung des Finanzamts. Nicht älter als vier Wochen, alle zwei Jahre zu erneuern.
Qualitätssicherungssystem
Zertifikat, selbst erstelltes Handbuch oder Verbandsmitgliedschaft. Alle zwei Jahre zu erneuern.
Der nächste Schritt
Lass uns kurz sprechen.
Ob du die Voraussetzungen erfüllst, ist in zehn Minuten geklärt. Danach weißt du, ob es losgehen kann — und wenn ja, fangen wir an.
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