MR²ConsultingErstgespräch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Beratungen und Dienstleistungen der MR²Consulting Ruediger & Rheinlaender Ltd., Evagora Pallikaridi 38, 8010 Paphos, Zypern (nachfolgend "Agentur"), mit ihren Kunden.

Die Angebote und Dienstleistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Die Agentur erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Beratung zu staatlichen Förderprogrammen, insbesondere dem BAFA-Förderprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU"
  • Unterstützung bei der Antragstellung und Registrierung
  • Begleitung und Abwicklung von Förderprojekten
  • Bereitstellung digitaler Tools zur Prozessunterstützung

Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung von Förderanträgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder fernmündliche Vereinbarung zustande. Der typische Ablauf umfasst ein Erstgespräch, die Erstellung eines Angebots sowie die Beauftragung durch den Kunden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Leistung zu unterbrechen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf Basis einer Pauschalgebühr, die mit Erhalt der Förderfähigkeitsbescheinigung fällig wird, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die genauen Konditionen werden im jeweiligen Angebot festgelegt.

§ 6 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Insbesondere wird klargestellt:

  • Die Agentur übernimmt keinerlei Gewähr und keine Haftung für die Bewilligung, Ablehnung oder sonstige Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder anderer Förderbehörden und Leitstellen über Förderanträge, Registrierungen oder Förderfähigkeitsbescheinigungen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die finale Entscheidung über die Förderfähigkeit, die Bewilligung eines Antrags oder die Auszahlung von Fördermitteln liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde (BAFA). Die Agentur hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss und kann für deren Ausgang nicht verantwortlich gemacht werden.
  • Die Agentur haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Ablehnung eines Förderantrags, den Widerruf einer Förderzusage, die Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel oder sonstige behördliche Maßnahmen entstehen.
  • Sämtliche Angaben und Einschätzungen der Agentur zur Förderfähigkeit, zu Erfolgsaussichten oder zu erwarteten Förderbeträgen sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung oder Garantie dar.
  • Die Agentur haftet nicht für Änderungen der Förderrichtlinien, Gesetzesänderungen oder behördliche Praxisänderungen, die sich auf laufende oder zukünftige Anträge auswirken.

§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Republik Zypern. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nicosia, Zypern.

Stand: März 2026