Auftragsverarbeitungsvertrag
Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag. Sie gilt ergänzend zum Nutzungsvertrag über das MR² Portal und wird mit der Freischaltung als Berater geschlossen.
Die Parteien
Verantwortlicher ist das Beratungsunternehmen, das das MR² Portal nutzt. Es entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung der Daten seiner Klienten.
Auftragsverarbeiterist die MR²Consulting Ruediger & Rheinlaender Ltd., Evagora Pallikaridi 38, 8010 Paphos, Zypern, eingetragen in Nicosia unter HE449045.
Datenschutzbeauftragter des Auftragsverarbeiters: Nenad Birek, BIREKGROUP Ltd., erreichbar über info@mr2consulting.com.
§ 1 Gegenstand, Dauer und Weisungsbindung
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Verantwortliche im Rahmen der Abwicklung von Förderanträgen im BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in das Portal einstellt oder dort erheben lässt.
Die Vereinbarung beginnt mit der Freischaltung als Berater und endet mit der Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Sie kann jederzeit gekündigt werden, wenn der Nutzungsvertrag endet.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Nutzung des Portals im vorgesehenen Umfang gilt als Weisung. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf ihre Ausführung aussetzen.
Eine Verarbeitung außerhalb dieses Vertrags findet nicht statt. Insbesondere werden die Daten nicht zu eigenen Zwecken ausgewertet, nicht an Dritte verkauft und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
Zweck: Anlage und Führung von Fördervorgängen, Antragstellung bei der BAFA, Erstellung und Bereitstellung von Dokumenten, Einholung von Unterlagen und Unterschriften beim Klienten, Einreichung des Verwendungsnachweises, Abfrage des Bearbeitungsstands sowie Benachrichtigungen zu all dem.
Betroffene Personen: Geschäftsführer, Inhaber und Ansprechpartner der beratenen Unternehmen sowie gegebenenfalls deren Beschäftigte, soweit sie in eingereichten Unterlagen genannt sind.
Datenkategorien:
- Stammdaten des beratenen Unternehmens
- Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Standort, Branche
- Kontaktdaten
- Name, Anrede, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Ansprechpartner und Geschäftsführer
- Vorgangsdaten
- Beratungsziel, Beratungstage, Fristen, Status, Vorgangsnummer der BAFA
- Steuer- und Finanzdaten
- Steuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Rechnungsbeträge
- Dokumente
- Beratungsbericht, Verwendungsnachweis, Rechnungen, Kontoauszüge, Gewerbenachweise, Unterschriften, ESF-Fragebogen
- Nutzungsdaten
- Zeitpunkte von Zugriffen auf das Klientenportal, Protokolle von Änderungen an einem Vorgang
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO werden nicht angefordert. Stellt der Verantwortliche solche Daten dennoch ein, verarbeitet der Auftragsverarbeiter sie ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags.
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter
- verarbeitet die Daten nur auf Weisung des Verantwortlichen, auch bei einer Übermittlung in ein Drittland;
- verpflichtet alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit;
- trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 4;
- unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen (§ 6) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde;
- meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach § 7;
- stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen nach § 8;
- löscht oder gibt die Daten nach Beendigung zurück (§ 9).
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter unterhält ein Schutzniveau nach Art. 32 DSGVO. Die Maßnahmen werden fortlaufend an den Stand der Technik angepasst; gleichwertiger Ersatz ist zulässig, eine Absenkung des Schutzniveaus nicht.
- Verschlüsselung
- Übertragung ausschließlich über TLS. Zugangsdaten zum BAFA-Portal werden mit AES verschlüsselt gespeichert und nie im Klartext ausgegeben.
- Zugriffskontrolle
- Jede Schnittstelle prüft Anmeldung, Rolle und Eigentümerschaft am Vorgang. Ein Berater sieht ausschließlich die eigenen Vorgänge.
- Zugang für Klienten
- Klienten erhalten keinen Account, sondern einen befristeten Einmal-Link. Zugriffe sind ratenbegrenzt und werden protokolliert.
- Protokollierung
- Statusänderungen, Dokumenten-Uploads und Zugriffe auf einen Vorgang werden mit Zeitpunkt und Urheber festgehalten.
- Trennung
- Die Daten verschiedener Beratungsunternehmen werden logisch getrennt gehalten und bei jedem Zugriff gegen den angemeldeten Berater geprüft.
- Verfügbarkeit
- Regelmäßige Sicherungen der Datenbank; Dokumente liegen redundant im Objektspeicher.
- Belastbarkeit
- Änderungen am System werden vor der Auslieferung automatisiert getestet; fehlschlagende Prüfungen verhindern die Veröffentlichung.
§ 5 Ort der Verarbeitung
Datenbank und hochgeladene Dokumente werden innerhalb der Europäischen Union verarbeitet, die Datenbank am Standort Frankfurt am Main.
Für die Berichtsassistenz und den Versand von Benachrichtigungen werden Daten an Dienstleister in den Vereinigten Staaten übermittelt (§ 6). Grundlage ist das EU-U.S. Data Privacy Framework, soweit der jeweilige Anbieter dort zertifiziert ist, im Übrigen Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der nachstehenden Unterauftragsverarbeiter. Mit jedem bestehen Verträge, die diesem Vertrag gleichwertige Pflichten auferlegen.
| Anbieter | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| Vercel Inc., USA | Betrieb der Webanwendung | Ausführung in der Region Frankfurt (fra1) |
| Neon Inc., USA | Datenbank | Serverstandort Frankfurt am Main |
| Cloudflare, Inc., USA | Speicherung der hochgeladenen Dokumente (R2) | Speicherort EU |
| Hetzner Online GmbH, Deutschland | Dokumentenverarbeitung, PDF-Erzeugung, Einreichung bei der BAFA | Deutschland |
| Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg | Berichtsassistenz (Amazon Bedrock) | Frankfurt am Main |
| Resend, Inc., USA | Versand von Benachrichtigungs-E-Mails (über Amazon SES) | Versand aus Irland, Protokolldaten USA |
Änderungen dieser Liste teilt der Auftragsverarbeiter mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist widersprechen. Widerspricht er und lässt sich die Leistung ohne den betreffenden Dienstleister nicht erbringen, darf jede Partei den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.
§ 7 Rechte betroffener Personen
Wenden sich betroffene Personen unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Einschränkungsansprüchen sowie bei der Datenübertragbarkeit. Das Portal stellt hierfür die Ausgabe und Löschung der zu einem Vorgang gehörenden Daten bereit.
§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Die Meldung beschreibt die Art der Verletzung, soweit möglich die betroffenen Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO obliegt dem Verantwortlichen.
§ 9 Nachweise und Überprüfung
Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag auf Anfrage nach, insbesondere durch Auskunft über die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Der Verantwortliche kann sich davon überzeugen — nach Ankündigung mit angemessener Frist, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs. Eine Überprüfung vor Ort kommt in Betracht, wenn Auskünfte und vorgelegte Nachweise nicht ausreichen.
§ 10 Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück. Der Verantwortliche kann die Daten vor Beendigung in einem gängigen Format ausgeben lassen.
Die Löschung erfolgt spätestens 90 Tage nach Beendigung und wird vorher angekündigt. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; sie werden für die Dauer der Frist gesperrt und danach gelöscht.
§ 11 Haftung und Schlussbestimmungen
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien untereinander gelten ergänzend die Regelungen des Nutzungsvertrags.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Nutzungsvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrags vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
Fassung: September 2026
