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Die 50-Prozent-Regel: Wann du als BAFA-Berater zugelassen wirst

Markus Ruediger · 6. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Die Umsatzregel für die BAFA-Zulassung. Mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes müssen aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammen, genau 50 Prozent reichen nicht, und eine Verschiebung ist sofort zu melden.

Die meisten Voraussetzungen für die BAFA-Zulassung sind Fleißarbeit. Lebenslauf, Gewerbenachweis, QM-Handbuch: Das lässt sich alles beschaffen. Eine Voraussetzung ist anders. Sie hängt nicht an Papieren, sondern daran, womit du dein Geld verdienst. Das ist die 50-Prozent-Regel.

Was in der Richtlinie steht

Die Richtlinie regelt die Beratereigenschaft in Nummer 4.2.1. Dort heißt es: Registriert werden „selbständige Beraterinnen oder Berater, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) gerichtet ist“.

Daraus ergeben sich drei Bedingungen:

  1. Selbstständig. Angestellte Berater eines registrierten Beratungsunternehmens können beraten. Wer als freier Mitarbeiter für ein fremdes Beratungsunternehmen arbeitet, kann das im Programm nicht. Er muss selbst registriert sein.
  2. Entgeltlich. Gezählt wird Beratung, für die du eine Rechnung stellst. Unbezahlte Gespräche zählen nicht.
  3. Mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes. Genau 50 Prozent reichen nicht. Es muss mehr sein.

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz deines Unternehmens, nicht nur der Teil, den du für Beratung vorgesehen hast.

Wie du die Regel nachweist

Nach Nummer 4.2.2 legst du der BAFA eine Aufschlüsselung deines Umsatzes vor. Dazu gehört eine Darlegung der Beteiligungsverhältnisse, am eigenen Unternehmen und an anderen Unternehmen. Beides steht in der Beratererklärung, die alle Inhaber und Geschäftsführer unterschreiben.

Die Beteiligungen fragt die BAFA nicht ohne Grund ab. Sie will sehen, ob hinter dem Beratungsunternehmen ein anderes Geschäft steht, das eigentlich den Umsatz macht. Trag deshalb alle Beteiligungen vollständig ein, auch kleine.

Die Beratererklärung wird alle zwei Jahre erneuert. Die Regel gilt also nicht nur bei der ersten Registrierung, sondern dauerhaft.

Typische Fälle aus der Praxis

Die folgenden Beispiele sind erfunden, zeigen aber die Fälle, die immer wieder vorkommen.

Beispiel Umsatzanteil Beratung Ergebnis
Einzelberaterin für Personalfragen, berät ausschließlich gegen Honorar fast 100 % erfüllt
Marketingagentur, die Kampagnen umsetzt und gelegentlich berät etwa 20 % nicht erfüllt
IT-Dienstleister, der vor allem Software verkauft und einrichtet etwa 30 % nicht erfüllt
Coach, der Führungskräfte in Unternehmen berät und etwas aus Vorträgen verdient etwa 70 % erfüllt

Bei der Agentur und dem IT-Dienstleister kommt noch etwas hinzu. Selbst wenn sie zugelassen wären, dürfen geförderte Beratungen nicht darauf zielen, Waren oder Leistungen zu verkaufen, die der Berater selbst vertreibt. So steht es in der Richtlinie unter Nummer 2.2, dem Neutralitätsgebot. Auch die Umsetzung, etwa das Bauen einer Webseite, ist nicht Teil der Förderung. In unserer Auswertung kam die Frage, wer die Empfehlungen umgesetzt hat, bei etwa drei Prozent aller Vorgänge auf. Mehr dazu im Artikel Welche Beratungsthemen die BAFA fördert.

Was genau als „Unternehmensberatung“ zählt, legt die Richtlinie nicht im Einzelnen fest. Wenn dein Umsatz aus Beratung, Training und anderen Leistungen gemischt ist und du nahe an der Grenze liegst, klär die Einordnung vor der Registrierung.

Wenn du die Grenze nicht erreichst

Erreichst du die 50 Prozent nicht, gibt es zwei Wege.

Eine Ausnahmegenehmigung. Die Richtlinie sieht vor, dass die Bewilligungsbehörde „in begründeten Fällen“ eine Ausnahme erteilen kann. Diese gilt befristet auf den Zeitraum der Förderrichtlinie. Welche Gründe anerkannt werden, steht dort nicht. Rechne also nicht fest damit. Wenn du es versuchen willst, begründe konkret und schriftlich, warum deine Beratung trotz geringeren Anteils ins Programm passt.

Ein eigenes Beratungsunternehmen. Wer überwiegend etwas anderes macht und nebenbei berät, kann die Beratung in ein eigenes Unternehmen auslagern. Dann gilt die Regel für dieses Unternehmen. Weil du deine Beteiligungen ohnehin offenlegst, muss die Trennung echt sein: eigene Rechnungen, eigenes Konto, eigene Kunden. Lass das vorher steuerlich und rechtlich prüfen. Das ist keine Formalie.

Wenn sich dein Umsatz später verschiebt

Die Regel gilt nicht nur am Tag der Registrierung. Nummer 4.2.4 der Richtlinie verlangt, dass du alle Änderungen deiner Beratereigenschaft der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzeigst. Als erstes Beispiel nennt sie ausdrücklich die Umsatzverlagerung. Wer das versäumt, dem kann die Freischaltung aufgehoben werden.

Dieselbe Nummer regelt noch etwas: Die Voraussetzungen müssen von allen Personen im Beratungsunternehmen erfüllt sein, die an einer Beratung beteiligt sind. Die Folgen einer Nichterfüllung werden der jeweiligen Person angerechnet. Wer mit Partnern berät, sollte das gemeinsam im Blick behalten.

Ein Beispiel: Ein Berater übernimmt einen Handelsbetrieb und führt ihn über dasselbe Unternehmen weiter. Nach einem Jahr kommt der Großteil des Umsatzes aus dem Handel. Dann ist die Voraussetzung weggefallen, und er muss es melden.

Die Richtlinie gilt in ihrer jetzigen Fassung für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Nach unseren Informationen wird das Programm um zwei Jahre verlängert, es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Mehr dazu im Artikel BAFA-Förderung 2027.

Was das für dich als Berater heißt

Schau dir vor der Registrierung deine Zahlen aus dem letzten Jahr an und teile den Umsatz ehrlich auf. Liegst du klar über der Hälfte, ist die Regel erfüllt. Liegst du knapp darunter oder in einem Graubereich, kläre das, bevor du die Beratererklärung unterschreibst. Und behalte die Verteilung auch danach im Blick, spätestens bei jeder Erneuerung. Die Umsatzregel ist der eine Punkt, den dir bei der Zulassung niemand abnehmen kann. Durch alles andere, von den Unterlagen bis zum QM-Handbuch, begleiten wir dich bei MR², ohne Rechnung.

Stand 6. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter der BAFA; einen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.

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