
Die gute Nachricht zuerst: Das BAFA-Programm ist breit. Fast jede ernsthafte Unternehmensberatung lässt sich fördern. Die Grenzen liegen an wenigen, klar benannten Stellen. Wer sie kennt, beantragt sicher.
Was gefördert wird
Die Richtlinie fördert „konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“. Als Beispiele nennt sie ausdrücklich Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen und die Anpassung des Geschäftsmodells.
In der Praxis heißt das zum Beispiel:
- Personal: Mitarbeitergewinnung, Einarbeitung, Führungsstrukturen, Arbeitszeitmodelle
- Organisation: Abläufe, Zuständigkeiten, Qualitätsmanagement
- KI und Digitalisierung: Wo künstliche Intelligenz im Betrieb Zeit spart, welche Abläufe sich digitalisieren lassen, wie die Einführung gelingt, welche Regeln für Mitarbeiter und Datenschutz gelten. Gefördert wird die Beratung dazu, nicht das Einrichten der Software.
- Finanzen: Liquiditätsplanung, Controlling, Kalkulation, Kostenstruktur
- Strategie: Geschäftsmodell, Nachfolge, neue Geschäftsfelder, Positionierung
- Vertrieb und Marketing: Kundenbetreuung, Vertriebsabläufe, Marketingorganisation
- Nachhaltigkeit: Ressourcen, Energie, Umweltmanagement
Entscheidend ist nicht das Thema allein, sondern die Art der Beratung: Sie muss konzeptionell sein. Das heißt Analyse der Lage, Benennung der Schwachstellen und darauf aufbauend konkrete Empfehlungen mit Anleitung zur Umsetzung. Wie das im Bericht aussieht, steht im Artikel Der BAFA-Beratungsbericht.
Einzelberatung, höchstens fünf Tage
Gefördert wird nur die Beratung eines einzelnen Unternehmens. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen fallen raus, auch wenn sie inhaltlich gut sind.
Die Beratung darf höchstens fünf Tage dauern. Ein Beratungstag zählt acht Stunden, im ganzen Projekt sind also höchstens 40 Beratungsstunden möglich. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen, Reisezeit und die Zeit für den Bericht zählen nicht mit. Wer mehr als 40 Stunden berät, bekommt keinen Zuschuss, auch nicht anteilig.
Was nicht gefördert wird
Die Richtlinie schließt Beratungen aus,
- die schon mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden,
- die etwas vermitteln oder auf den Kauf von Waren oder Leistungen zielen, die der Berater selbst verkauft,
- die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen oder Steuerthemen behandeln, also etwa Verträge, Jahresabschlüsse oder Buchhaltung,
- die überwiegend Gutachten sind,
- die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
Das Wort „überwiegend“ ist wichtig. Ein kurzer Abschnitt zu rechtlichen Fragen in einer Nachfolgeberatung ist deshalb kein Ausschlussgrund. Eine Beratung, die im Kern ein Vertragswerk erstellt, ist dagegen nicht förderfähig.
Auch die Umsetzung selbst wird nicht gefördert. Wer eine Webseite baut oder eine Software einrichtet, berät nicht. Der Berater empfiehlt und erklärt, wie es geht, umsetzen muss das Unternehmen. In unserer Auswertung der Rückfragen war genau das bei etwa drei Prozent der Vorgänge ein Thema.
Sonderfall Gesundheitsberufe
Bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern fördert die BAFA nur Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems. Eine Praxisberatung zur Personalführung oder zum Marketing ist bei ihnen nicht förderfähig.
Wer selbst keinen Zuschuss bekommt
Nicht jedes Unternehmen kann den Zuschuss beantragen. Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Unternehmensberatungen und alle, die selbst überwiegend wirtschaftlich beraten oder schulen
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare und Insolvenzverwalter
- gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
- Unternehmen in Insolvenz
- Landwirtschaft in der Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur
Außerdem darf der Berater kein Angehöriger, Gesellschafter oder Mitarbeiter des beratenen Unternehmens sein.
So beschreibst du das Thema
Wie das Thema im Antrag und im Bericht formuliert ist, entscheidet oft darüber, ob eine Rückfrage kommt. Aus unserer Erfahrung helfen drei Regeln:
- Maßnahmen statt Wunschergebnis. „Strukturierung der Auftragsannahme und Kundenbetreuung“ statt „mehr Umsatz“.
- Auf den Betrieb bezogen. Das Thema beschreibt, was in diesem Unternehmen untersucht und verbessert wird, nicht ein allgemeines Ziel.
- Bei zwei Beratungen klar trennen. Zwei Beratungen im Jahr sind erlaubt, aber nur mit wirklich verschiedenen Themen. „Kundengewinnung online“ und „Kundengewinnung offline“ sind ein Thema, nicht zwei.
Was das für dich als Berater heißt
Prüf beim Erstgespräch drei Dinge: Ist dein Kunde antragsberechtigt, passt das Thema, und ist es eine Einzelberatung? Wenn alle drei Fragen mit Ja beantwortet sind, steht der Förderung inhaltlich nichts im Weg. Den Rest, also Antrag, Fristen und Nachweise, übernehmen wir im MR² Portal.
Stand 9. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter der BAFA; einen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.
