MR²ConsultingErstgespräch

Wissen · Für Beraterinnen und Berater

BAFA-Förderung bis 2028 verlängert: Was sich ab 2027 ändert

Markus Ruediger · aktualisiert am 29. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Gegenüberstellung der BAFA-Beratungsförderung für Anträge bis 31.12.2026 und ab 01.01.2027: Regionalpartnergespräch, Erklärungen, Zahlungsnachweis, Anmeldung und Laufzeit.

Seit dem 28. Oktober 2026 ist es amtlich: Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ verlängert und an einigen Stellen geändert. Wir haben die Änderung Punkt für Punkt mit der bisherigen Fassung verglichen. Dazu kommen die Erläuterungen der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, wie die Änderungen umgesetzt werden.

Am 29. Oktober hat das BAFA die Änderungen auch selbst per Rundmail bestätigt und eigene Merkblätter für Anträge ab 2027 veröffentlicht.

Hier steht, was sich ändert, ab wann es gilt und was noch offen ist.

Die Änderung der Richtlinie im Wortlaut (PDF, Bundesanzeiger vom 28.10.2026). Die Richtlinie mit allen Änderungen und die Merkblätter „ab 01.01.2027“ findest du beim BAFA unter bafa.de/unb.

Das Wichtigste zuerst: Es zählt das Antragsdatum

Alle Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 1. Januar 2027 gestellt werden.

Für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, gilt die bisherige Richtlinie. Das bleibt so bis zum Ende des Vorgangs, auch wenn die Beratung erst 2027 stattfindet oder der Verwendungsnachweis erst 2027 eingereicht wird.

Maßgeblich ist also allein der Tag, an dem der Antrag gestellt wird. Nicht der Zuwendungsbescheid, nicht die Beratung, nicht der Verwendungsnachweis.

Das Programm läuft bis Ende 2028

Bisher galt die Richtlinie für Anträge bis zum 31.12.2026. Jetzt gilt sie für Verwendungsnachweise, die bis zum 31.12.2028 eingereicht werden. Bis dahin muss die Beratung abgeschlossen und der Verwendungsnachweis bei der Leitstelle sein.

Am Ende der Laufzeit wird es deshalb eng. Normalerweise hast du ab dem Zuwendungsbescheid sechs Monate für Beratung und Verwendungsnachweis. Wer erst im Sommer 2028 beantragt, hat weniger, denn der 31.12.2028 gilt auch dann. Ein Antrag am 30.12.2028 müsste also schon am nächsten Tag abgeschlossen sein.

Was sich für Anträge ab 2027 ändert

Kein Regionalpartnergespräch mehr für junge Unternehmen. Bisher mussten Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner führen und die Bestätigung mit dem Verwendungsnachweis einreichen. Für Anträge ab 2027 entfallen Gespräch und Bestätigung ersatzlos. Wer 2026 noch für ein junges Unternehmen beantragt, braucht beides weiterhin. Wie das bisher läuft, steht in Junge Unternehmen: das Pflichtgespräch mit dem Regionalpartner.

Nur noch zwei Unterschriften. Die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur EU-Grundrechtecharta werden Teil des Verwendungsnachweisformulars. Die einzelnen Formulare entfallen. Unterschrieben werden dann nur noch:

  • das Verwendungsnachweisformular vom Unternehmen,
  • der Beratungsbericht vom Unternehmen und von der Beraterin oder dem Berater.

Umsatzanzeige als Zahlungsnachweis. Bisher war ein Kontoauszug der Bank Pflicht. Ab 2027 kann auch eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige anerkannt werden. Das BAFA-Merkblatt spricht von einer „von Ihrer Bank erstellten Umsatzanzeige“, die Leitstelle von einem vorläufigen Kontoauszug, nicht einer einfachen Druckansicht der Umsätze. Darauf müssen Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten, Wertstellungsdatum und alle weiteren Zahlungsdaten stehen. Kontoauszug und Bankbestätigung werden weiter anerkannt.

Wichtig: Bei einer Prüfung können die Prüfer trotzdem den banküblichen Kontoauszug verlangen. Wer ihn dann nicht vorlegt, riskiert die Ablehnung. Heb ihn also auf. Was heute als Nachweis zählt, steht in Zahlungsnachweis beim BAFA-Zuschuss: Welcher Kontoauszug zählt.

Anmeldung mit ELSTER oder BundID. Ab Januar 2027 müssen sich alle Unternehmen, die einen Antrag stellen, digital ausweisen, über ELSTER oder die BundID. Wie das im Antrag genau abläuft, will das BAFA noch gesondert mitteilen. Unternehmen nutzen dafür in der Regel „Mein Unternehmenskonto“, das auf ELSTER aufbaut. Wer für seine Firma schon einen ELSTER-Zugang hat, etwa für die Steuer, ist gut vorbereitet.

Was nur klarer formuliert wird

Zwei Punkte klingen neu, gelten aber schon heute:

  • 40 Stunden statt fünf Tage. Die Beratung darf höchstens 40 Stunden dauern, die Stunden müssen nicht zusammenhängen. Laut Leitstelle ist das eine redaktionelle Klarstellung. Berichterstellung und Reisezeit zählen weiter nicht mit.
  • Umsatzsteuer bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzug. Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt den Zuschuss auf die Bruttokosten, zum Beispiel Kleinunternehmer oder Ärzte. Das war schon bisher Praxis und steht jetzt in der Richtlinie. Die Obergrenze von 3.500 € förderfähigen Kosten bleibt. Mehr Zuschuss gibt es also nur, wenn die Rechnung netto unter 3.500 € liegt.

Was gleich bleibt

  • Zuschuss von 50 % in den alten und 80 % in den neuen Bundesländern, höchstens 1.750 € bzw. 2.800 €. Mit dem Förderrechner siehst du, was für deinen Standort gilt.
  • Förderfähige Kosten höchstens 3.500 €.
  • Erst der Antrag, dann der Zuwendungsbescheid, erst danach Vertrag und Beratung. Warum, steht in Erst das Informationsschreiben, dann der Vertrag.
  • Höchstens zwei geförderte Beratungen je Unternehmen und Jahr und fünf über die gesamte Laufzeit. Die Laufzeit zählt jetzt vom 01.01.2023 bis 31.12.2028. Neue Beratungen kommen durch die Verlängerung also nicht dazu.

Was noch offen ist

Offen ist vor allem, wie die Anmeldung mit ELSTER oder BundID im Antrag genau abläuft. Bei anderen Förderprogrammen des Bundes meldet sich das Unternehmen selbst an und kann Bevollmächtigte zum Antrag einladen. Ob das bei der Beratungsförderung genauso kommt und was es für Anträge mit Vollmacht bedeutet, sagt das BAFA noch nicht. Sobald es dazu Informationen gibt, ergänzen wir diesen Artikel.

Auch das neue Verwendungsnachweisformular mit den drei Erklärungen ist noch nicht veröffentlicht. Es betrifft erst die Nachweise zu Anträgen ab 2027.

Was du jetzt tun solltest

Als Berater:

  • Stell reife Anträge noch 2026. Dann gelten die bekannten Regeln, und die Anmeldung mit ELSTER oder BundID entfällt.
  • Bei jungen Unternehmen: Ein Antrag im Dezember braucht noch das Regionalpartnergespräch, ein Antrag ab Januar nicht mehr. Plane das mit deinem Kunden.
  • Frag Kunden, die 2027 beantragen wollen, schon jetzt nach ihrem ELSTER-Zugang.
  • Die Leitstelle erklärt die Änderungen in einem kostenlosen Webinar am 11.12.2026 und am 22.01.2027, jeweils um 10 Uhr. Anmeldung unter leitstelle.org/webinare.

Als Unternehmen:

  • Wenn du eine Beratung planst und dein Kontingent noch frei ist, kannst du sie 2026 oder in den nächsten zwei Jahren fördern lassen.
  • Halte für Anträge ab 2027 deinen ELSTER-Zugang bereit.

Wie wir damit umgehen

Wir bauen das MR²Portal so um, dass jeder Vorgang nach seinem Antragsdatum läuft: Anträge aus 2026 mit den bisherigen Unterlagen, Anträge ab 2027 mit den neuen. Beraterinnen und Berater, die mit uns arbeiten, müssen sich darum nicht kümmern: Das Portal wird genau die Unterlagen abfragen, die für den jeweiligen Antrag gelten.

Stand 29. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter der BAFA; einen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.

Artikel teilen

Der nächste Schritt

Du willst mit dem Zuschuss arbeiten?

In fünfzehn Minuten klären wir, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie du deinen Kunden den Zuschuss holst. Die BAFA-Zulassung übernehmen wir für dich, ohne Rechnung.

Termin aussuchen

Kostenlos und unverbindlich · Direkt mit Markus Ruediger