
Update 29.10.2026: Für Anträge ab dem 01.01.2027 entfällt das Pflichtgespräch ersatzlos, eine Bestätigung des Regionalpartners braucht es dann nicht mehr. Für Anträge bis 31.12.2026 gilt alles, was hier steht, weiterhin. Mehr in Was sich ab 2027 ändert.
Wer gerade gegründet hat, hat oft den größten Beratungsbedarf. Preise kalkulieren, die ersten Mitarbeiter einstellen, Abläufe aufsetzen, den Kundenstamm aufbauen. Die BAFA-Förderung steht auch jungen Unternehmen offen. Für das erste Jahr gibt es aber eine zusätzliche Pflicht, die viele nicht kennen: ein Gespräch mit einem Regionalpartner.
Das ist kein großer Aufwand. Ärgerlich wird es nur, wenn man es vergisst und kurz vor der Frist merkt, dass ein Dokument fehlt.
Was die Richtlinie verlangt
Die Förderrichtlinie regelt das in Nummer 7.1. Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Diese Ansprechpartner heißen in der Praxis Regionalpartner.
Drei Dinge sind dabei wichtig:
- Das Gespräch ist Pflicht. Es ist keine Empfehlung, die man auslassen kann.
- Es kostet dich nichts. Der Regionalpartner stellt dir dafür keine Rechnung.
- Es ersetzt die Beratung nicht. Das Gespräch kommt zusätzlich zur geförderten Beratung, es ist nicht ein Teil davon.
Worüber ihr sprecht, gibt die Richtlinie nur grob vor. Die Inhalte können von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens über den Beratungsbedarf bis zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Förderung reichen. Für dich heißt das: Du bekommst eine zweite, unabhängige Sicht auf dein Vorhaben, bevor du Geld für die Beratung ausgibst.
Wann dein Unternehmen als jung gilt
Hier kursieren unterschiedliche Zahlen. Manche sprechen von zwei Jahren, manche von „Start-ups“ allgemein. In der Richtlinie steht etwas Klares: Die Pflicht gilt im ersten Jahr nach der Gründung. In der Liste der Unterlagen zum Verwendungsnachweis heißt es entsprechend „bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach der Gründung“.
Entscheidend ist der Tag, an dem der Antrag gestellt wird. Nicht der Tag der Beratung und nicht der Tag, an dem du den Verwendungsnachweis einreichst. Wird dein Unternehmen also während der Beratung ein Jahr alt, ändert das nichts. Maßgeblich bleibt der Antrag.
Was als Gründungsdatum zählt, regelt die Richtlinie ebenfalls:
| Unternehmen | Als Gründungsdatum zählt |
|---|---|
| Gewerblich tätig | der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregistereintrags |
| Freiberuflich tätig | die Anmeldung beim Finanzamt |
Ein Beispiel: Eine Tischlerei meldet ihr Gewerbe am 1. März an. Stellt sie den Antrag im Januar des folgenden Jahres, ist sie noch im ersten Jahr nach der Gründung. Das Gespräch mit dem Regionalpartner ist Pflicht. Liegt die Gewerbeanmeldung bei Antragstellung länger als ein Jahr zurück, entfällt es.
Ein zweites Beispiel: Eine Grafikdesignerin, die sich freiberuflich selbständig macht, rechnet nicht ab dem ersten Auftrag, sondern ab ihrer Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gründungsdatum muss überall gleich sein
Wenn das Gründungsdatum über eine Pflicht entscheidet, wird es auch genau geprüft. In unserer Auswertung waren widersprüchliche Angaben zum Unternehmen bei 9,3 Prozent aller Vorgänge ein Thema, also fast bei jedem zehnten. Dazu gehört auch das Gründungsdatum. Ein Klassiker: Im Bericht steht als Gründungsdatum versehentlich das Geburtsdatum des Inhabers.
Gerade bei jungen Unternehmen lohnt sich deshalb ein Blick auf die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug oder die Bestätigung des Finanzamts, bevor der Antrag rausgeht. Das Datum, das dort steht, gehört in den Antrag, die KMU-Erklärung, den Bericht und den Verwendungsnachweis. Überall dasselbe.
Ein zweiter Punkt betrifft fast alle Gründer: Wer noch keinen Jahresabschluss hat, kann Mitarbeiterzahl und Umsatz für die KMU-Prüfung nicht aus dem letzten Geschäftsjahr ablesen. Die Richtlinie erlaubt dann, diese Angaben nach Treu und Glauben zu schätzen. Schätz realistisch und bleib in allen Unterlagen bei denselben Zahlen.
Wen du ansprichst
Den Regionalpartner suchst du dir frei aus. Listen der Regionalpartner findest du auf der Internetseite der BAFA.
Bei der Wahl hilft eine einfache Frage: Wer kennt deine Branche und deine Region? Ein Ansprechpartner, der viele Gründungen in deinem Umfeld erlebt hat, kann zur wirtschaftlichen Lage mehr sagen als jemand, der dir nur das Verfahren erklärt. Nutze das Gespräch ruhig für deine eigenen Fragen. Es ist für dich kostenlos, und die Zeit ist gut investiert.
Die Bestätigung gehört zum Verwendungsnachweis
Nach dem Gespräch bekommst du ein Bestätigungsschreiben des Regionalpartners. Dieses Schreiben ist der Nachweis. Laut Richtlinie wird es mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorgelegt, zusammen mit Bericht, Rechnung, Kontoauszug und den Erklärungen.
Der Verwendungsnachweis hat eine feste Frist: Nach Abschluss der Beratung, spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens, müssen die Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlt die Bestätigung, ist der Nachweis nicht vollständig.
Unser Rat aus der Praxis: Führ das Gespräch früh. Am besten so, dass die Bestätigung schon vorliegt, wenn die Beratung beginnt. Dann suchst du sie nicht kurz vor Fristende, und die Anregungen aus dem Gespräch fließen gleich in die Beratung ein.
An der Reihenfolge der Förderung selbst ändert das Gespräch nichts: Erst der Antrag, dann das Informationsschreiben, dann der Beratungsvertrag. Wer den Vertrag früher unterschreibt, verliert den Zuschuss. Mehr dazu im Artikel Erst das Informationsschreiben, dann der Vertrag.
Was das für dich als Berater heißt
Frag im Erstgespräch nach dem Gründungsdatum und lass dir die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug oder die Anmeldung beim Finanzamt zeigen. Liegt das Datum bei Antragstellung weniger als ein Jahr zurück, sag deinem Kunden gleich, dass er einen Regionalpartner braucht, und schick ihm diesen Artikel. Frag nach der Bestätigung, sobald das Gespräch stattgefunden hat, und leg sie zu den Unterlagen für den Verwendungsnachweis. Welche Angaben dort sonst oft nicht zusammenpassen, steht in unserer Auswertung der häufigsten Fehler. Wenn du deine Anträge über das MR² Portal abwickelst, behalten wir Fristen und Unterlagen für dich im Blick.
Stand 29. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter der BAFA; einen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.
