
Wie viel Zuschuss es für eine geförderte Unternehmensberatung gibt, hängt an drei Dingen: wo dein Betrieb sitzt, was die Beratung kostet und ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Wenn du diese drei kennst, kannst du deinen Zuschuss auf den Euro genau ausrechnen.
Die zwei Fördersätze
| Standort der beratenen Betriebsstätte | Fördersatz | höchstens |
|---|---|---|
| Neue Bundesländer (ohne Berlin, ohne Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier | 80 % | 2.800 € |
| Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), Berlin, Region Leipzig | 50 % | 1.750 € |
Die Ausnahmen sind kein Versehen. Lüneburg und Trier liegen im Westen, werden aber wie neue Bundesländer behandelt. Berlin und Leipzig liegen im Osten, bekommen aber den westlichen Satz. Welche Postleitzahlen genau dazugehören, legt die BAFA in eigenen Listen fest. Im Zweifel fragst du deinen Berater, der sieht es bei der Antragstellung.
Es zählt die Betriebsstätte, die beraten wird. Hat dein Unternehmen den Sitz in Hamburg, aber die Beratung betrifft die Niederlassung in Rostock, ist Rostock maßgeblich.
Bis zu 3.500 € Beratungskosten
Gefördert werden höchstens 3.500 € Beratungskosten je Beratung. Dazu gehören das Honorar und die Reisekosten des Beraters. Kostet die Beratung mehr, ist das erlaubt, den Rest zahlst du aber selbst. Kostet sie weniger, gibt es den Fördersatz auf den niedrigeren Betrag, und der Rest verfällt. Er lässt sich nicht auf eine spätere Beratung übertragen.
Rabatte und Nachlässe werden abgezogen, auch wenn du sie nicht nutzt. Ein Skonto auf der Rechnung senkt also den Zuschuss.
Rechenbeispiele mit Vorsteuerabzug
Die meisten Unternehmen können die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Für sie zählt nur der Nettobetrag.
| Beratungskosten netto | Rechnung brutto (19 %) | Zuschuss bei 50 % | Zuschuss bei 80 % |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 2.380 € | 1.000 € | 1.600 € |
| 3.000 € | 3.570 € | 1.500 € | 2.400 € |
| 3.500 € | 4.165 € | 1.750 € | 2.800 € |
| 5.000 € | 5.950 € | 1.750 € | 2.800 € |
Bei 3.500 € netto und 80 % trägst du also wirtschaftlich nur 700 €. Die Umsatzsteuer holst du dir über die Vorsteuer zurück.
Neu seit November 2025: ohne Vorsteuerabzug zählt brutto
Bis Herbst 2025 war die Umsatzsteuer nie förderfähig. Das hat Unternehmen ohne Vorsteuerabzug benachteiligt, etwa Kleinunternehmer, Ärzte oder Versicherungsmakler, denn für sie ist die Umsatzsteuer echte Kosten.
Seit dem 15. November 2025 rechnet die BAFA bei ihnen mit dem gezahlten Bruttobetrag. Die Grenze von 3.500 € und die Höchstbeträge bleiben.
| Beratungskosten netto | Rechnung brutto | förderfähig | Zuschuss bei 50 % | Zuschuss bei 80 % |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 2.380 € | 2.380 € | 1.190 € | 1.904 € |
| 2.900 € | 3.451 € | 3.451 € | 1.725,50 € | 2.760,80 € |
| 3.000 € | 3.570 € | 3.500 € | 1.750 € | 2.800 € |
Ohne Vorsteuerabzug erreicht man den Höchstbetrag also schon bei rund 2.940 € netto.
Rechne es selbst aus
Gib die Postleitzahl der beratenen Betriebsstätte ein, die Beratungskosten und die geplanten Stunden. Der Rechner zeigt dir Zuschuss und Eigenanteil, mit oder ohne Vorsteuerabzug.
Rechne deinen Zuschuss aus
- Zuschuss der BAFA
- 2.800 €
- Trägst du, netto
- 700 €
Stundensatz des Beraters146 €
Was dich die Stunde real kostet29 €
Vorfinanzieren musst du die ganze Rechnung, der Zuschuss kommt nach dem Verwendungsnachweis.
Vorfinanzieren musst du trotzdem
Der Zuschuss kommt erst nach der Beratung. Vorher musst du die Rechnung vollständig bezahlen, einschließlich Umsatzsteuer, und zwar per Überweisung. Bar oder per Verrechnung gibt es keinen Zuschuss. Erst dann reichst du den Verwendungsnachweis ein, und nach der Prüfung überweist die BAFA den Zuschuss.
Plan also die volle Rechnungssumme für einige Wochen ein. Bei 3.500 € netto sind das 4.165 €.
Wie oft geht das?
Ein Unternehmen kann bis zu zwei Beratungen im Jahr fördern lassen, höchstens fünf in der Laufzeit der Richtlinie. Es zählt das Datum des Antrags. Mit zwei Beratungen im Jahr und 80 % sind so bis zu 5.600 € Zuschuss im Jahr möglich. Jede Beratung muss aber ein eigenes, klar abgegrenztes Thema haben.
Dazu kommt die De-minimis-Grenze der EU: Alle Kleinbeihilfen zusammen dürfen in drei Jahren 300.000 € nicht übersteigen. Für die meisten kleinen Unternehmen ist das weit weg, eintragen musst du frühere Beihilfen trotzdem.
Was das für dich als Berater heißt
Dein Kunde fragt zuerst: Was kostet mich das? Mit den Tabellen oben kannst du es ihm in einer Minute beantworten. Frag dabei immer nach dem Vorsteuerabzug. Seit November 2025 macht er bei manchen Kunden ein paar hundert Euro Unterschied, und viele Kunden wissen das noch nicht.
Stand 4. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter der BAFA; einen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.
