
Eine Frage hören wir gerade in fast jedem Gespräch: Lohnt es sich noch, ins BAFA-Programm einzusteigen, wenn die Richtlinie Ende 2026 ausläuft?
Unsere ehrliche Antwort: ja. Nach unseren Informationen wird das Programm um zwei Jahre verlängert, es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Hier steht, was feststeht, was wir erwarten und woran wir das festmachen. Was noch nicht amtlich ist, sagen wir dazu.
Was feststeht
Die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gilt für Anträge vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag bei der BAFA eingeht.
Das heißt für die Praxis:
- Anträge aus 2026 bleiben gültig. Wer im Dezember 2026 beantragt, hat ab dem Informationsschreiben sechs Monate Zeit für Beratung, Bezahlung und Verwendungsnachweis. Das reicht weit ins Jahr 2027 hinein.
- Das Kontingent gilt weiter. Höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf in der gesamten Laufzeit der Richtlinie.
- Die Verlängerung ist noch nicht veröffentlicht. Nach unseren Informationen kommt sie für zwei Jahre, es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Bis dahin gibt es keinen amtlichen Text.
Warum wir mit der Verlängerung rechnen
Was wir aus dem Programm hören, passt zu dem, was man von außen sieht:
Die Förderung ist kein Experiment. Geförderte Unternehmensberatung gibt es beim Bund seit vielen Jahren. Zuletzt hieß das Programm von 2016 bis 2022 „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Es lief Ende 2022 aus, und zum 1. Januar 2023 kam ohne Lücke die heutige Richtlinie. So ein Übergang ist bei diesem Programm also der Normalfall.
An der Förderung wird gearbeitet, nicht abgewickelt. Die Richtlinie wurde im Dezember 2024 geändert. Im November 2025 hat die BAFA ihre Praxis bei der Umsatzsteuer umgestellt: Unternehmen ohne Vorsteuerabzug bekommen den Zuschuss seitdem auf den Bruttobetrag. Ein Programm, das man auslaufen lassen will, wird nicht ein Jahr vor dem Ende noch großzügiger.
Das Geld ist längerfristig geplant. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanziert. Dessen Förderperiode reicht von 2021 bis 2027, also über das Ende der jetzigen Richtlinie hinaus.
Der Bedarf ist da. Kleine Unternehmen brauchen Beratung zu Finanzen, Personal und Organisation, und der Zuschuss senkt die Hürde spürbar. Aus unseren Vorgängen wissen wir, wie gut das Programm angenommen wird.
Was wir erwarten
Das ist unsere Einschätzung, keine amtliche Auskunft.
- Die Förderung wird um zwei Jahre verlängert und läuft in ähnlicher Form weiter. Zuschuss für eine individuelle Beratung, Antrag vor Beginn, Bericht und Verwendungsnachweis danach.
- Der Papieraufwand wird eher kleiner. Wir rechnen mit Vereinfachungen bei den Unterschriften und beim Zahlungsnachweis. Das sind heute zwei der häufigsten Gründe für Rückfragen, mehr dazu in Die häufigsten Fehler beim BAFA-Verwendungsnachweis.
- Bei Fördersätzen und Höchstbeträgen wissen wir nichts. Ob es bei 50 und 80 Prozent und 3.500 € bleibt, kann heute niemand seriös sagen.
Sobald die Verlängerung im Bundesanzeiger steht, aktualisieren wir diesen Artikel.
Was du jetzt tun solltest
Als Berater:
- Schieb keine Anträge ins neue Jahr. Was 2026 beantragt ist, ist sicher.
- Sprich mit Kunden, die noch ein Kontingent frei haben. Viele wissen nicht, dass zwei Beratungen pro Jahr möglich sind.
- Wenn du noch nicht BAFA-gelistet bist: Die Zulassung dauert ein paar Tage, nicht Monate. Wer jetzt einsteigt, kann 2026 noch Anträge stellen und ist startklar, sobald die Verlängerung offiziell ist. Ein QM-Handbuch brauchst du dafür nicht schon zu haben: Wir erstellen es mit dir im Rahmen der Registrierung, für 0 €. Mehr dazu auf der Seite BAFA-Zulassung.
Als Unternehmen:
- Wenn du eine Beratung planst, stell den Antrag noch 2026.
- Den Vertrag erst nach dem Informationsschreiben unterschreiben, auch wenn die Zeit knapp wird. Warum, steht in Erst das Informationsschreiben, dann der Vertrag.
Wie wir damit umgehen
Wir planen mit der Verlängerung, weil wir davon ausgehen. Unser Portal, die Zulassung neuer Berater und die Abwicklung laufen normal. Ändert sich etwas an den Regeln, passen wir das Portal so schnell wie möglich an.
Stand 7. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter der BAFA; einen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.
